Neue Institutionenökonomik
“Effizienzbegriff in der
Verfügungsrechtstheorie”

Effizienzbegriff in der Verfügungsrechttheorie

  • Die Verfügungsrechte des einzelnen sind in der neoklassischen Haushaltstheorie durch die in der Bilanzgleichung erhaltene Erstausstattung mit Gütern und Diensten (humanes und reales Vermögen des Haushalts) wiederzugeben.
  • Die effiziente Verwendung von Verfügungsrechten ist im Fall der neoklassischen Null-Transaktionskosten unproblematisch.
  • Bei den positiven Transaktions- und damit auch Informationskosten stellt sich das Problem u.a. asymmetrischer Information.
  • Ein wichtiger Faktor ist das soziale Umfeld (Sozialkapital). Es ist zu berücksichtigen in Hinblick darauf, welche Änderungen sollen vorgenommen werden, um Hindernisse, die einer effizienten Leistung im Wege stehen, weg zu räumen.
Gemeinsam genutzte Ressourcen
  • Manchmal können die Kosten der Abgrenzung, Überwachung und Durchsetzung privater Verfügungsrechte oder der Internalisierung externer Effekte zu hoch sein, um ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Externalitäten zu erlauben. Das heißt: die Ausschlusskosten und Integrationskosten können den Handeln mit Externalitäten zwischen Einzelpersonen verhindern.
  • In solchen Fällen zieht man eine Art kollektiven Handels vor.
  • Man steht nämlich vor dem Problem der Kontrolle und Verwaltung gemeinsam genutzter Ressourcen (GNR)
  • Man unterscheidet zwei Arten von GNR:
  • Frei zugängliche “Gemeinsam genutzte Ressourcen” – niemand hat ein sanktioniertes Verfügungsrecht an dem Gut (z.B. an Hochgewässern, der Atmosphäre, dem Weltraum)
  • Zugangsbeschränkte “Gemeinsam genutzte Ressourcen” – eine genau definierte Gruppe hat an ihnen Gemeineigentum (z.B. an den Gemeindealmen in den österreichischen und bayrischen Alpen). Es bestehen hier Gemeineigentumsrechte.
  • Die Natur der Anreize dieser Eigentumsform bringt für gemeinsam genutzte Ressourcen die Gefahr der Übernutzung mit sich.
  • Das Trauerspiel der Allmende (ergänzen)
  • Das Trauerspiel der Allmende ist inzwischen zur Metapher für die Umweltbelastung geworden, die immer dann zu erwarten ist, wenn viele Personen eine knappe Ressource gemeinsam nutzen.

Institutionelle Lösungen des Problems gemeinsam genutzter Ressourcen

  • Das Privateigentum ist nicht die einzige soziale Institution, die eine effiziente Mittelverwendung fördern kann.
  • Wenn die Ausschlusskosten relativ hoch sind, können Gemeineigentumslösungen vorgezogen werden.
  • Dabei müssen Regeln aufgestellt werden (z.B. wie viele Kühe können auf der Allmende weiden?)
  • Dazu muss es eine Institution geben, die die beschlossenen Regeln durchsetzt.
  • Die wirksamste Lösung des “Gemeinsam genutzte Ressourcen” -Problems liegt irgendwo zwischen vollständiger Zentralisation (autokratischer Herrscher, der zugleich Eigentümer aller Ressourcen ist) und der vollständigen Verwirklichung der Grundsätze des Privateigentums und der Vertragsfreiheit.
Zugangsbeschränkte “Gemeinsam genutzte Ressourcen”

Selbstorganisierte und selbst verwaltete “Gemeinsam genutzte Ressourcen” brauchen eine Institutionsrahmen, in dem sich Aneignung, Bereitstellung, Überwachung, Durchsetzung, Konfliktlösung und Anordnungskompetenz bewältigen lassen (genauso wie in der Privateigentumswirtschaft)

Frei zugängliche “Gemeinsam genutzte Ressourcen”

  • Bei den frei zugänglichen “Gemeinsam genutzte Ressourcen” ergeben sich Schwierigkeiten hinsichtlich des Aneignungsproblems. So kann beispielsweise der Luftraum nicht Einzelpersonen, Gemeinden oder Staaten in einzelnen zugewiesen werden. Man kann aber die Nutzung der Atmosphäre so einschränken, dass Einzelpersonen oder Unternehmen nicht ungehindert bestimmte Chemikalien in die Luft abblasen dürfen. Anders gesagt: Der Zugang kann zumindest beschränkt werden.
  • Eine drastische Methode wäre ein Verwendungsverbot für bestimmte Chemikalien
  • Alternativ kann man die Luftverschmutzung einschränken, indem man den tatsächlichen und potenziellen Luftverschmutzern entsprechende technische Vorsichtsmaßnahmen auflegt.

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